In einem gemeinsamen Ratsantrag von CDU, Bündnis 90/Grüne und FDP befassen sich die drei Fraktionen mit der zukünftigen Haushaltsgestaltung und den Rahmenbedingungen für ein Haushaltssicherungskonzept, das vom Rhein-Erft-Kreis als Kommunalaufsicht gefordert wird. Für 2025 bleibt der Hebesatz für die Grundsteuer B unverändert.
Wie sich das Urteil des Bundesverfassungsgericht auf die einzelnen Haushalte bei der Grundsteuer B für 2025 auswirkt steht noch nicht fest. Beschlusslage ist aber, das die Grundsteuer B, die rund 12,5 Millionen Euro jährlich erbringt, vom Volumen her gleich bleibt. Mit den jetzt angestoßenen Maßnahmen wollen CDU, Grüne und FDP die vom Kämmerer prognostizierte Grundsteuer B Steigerung ab 2026 möglichst vermeiden. Zu den Einsparungen zählt die Streichung des Masterplans Lechenich, dazu kommt eine Einnahmensteigerung bei den Schlüsselzuweisungen des Landes NRW, auch die Mehreinnahmen von rund 2 Millionen Euro durch Landeszuweisungen für den Kindertagesstättenbetrieb werden in 2024 und 2025 haushaltsrelevant. Gestärkt werden soll die städt. Jugendarbeit, so bleibt Mobile (Stadthaus Lechenich) erhalten und zusätzlich wird eine Stelle für die aufsuchende Jugendarbeit eingerichtet. Zur Entlastung der Vereine und des Ehrenamtes wird auf die Erhöhung von Gebühren für Festumzüge und Straßenabsperrungen verzichtet.
Perspektivisch soll mehr in erneuerbare Energien investiert werden, zudem sollen weitere Gewerbeflächen ausgewiesen werden um weitere ortsnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Im gemeinsamen Antrag sind zudem noch viele einzelne kleinteilige Maßnahmen vorgesehen. Die Verabschiedung des Haushaltes 2024/2025 ist in der Ratssitzung am 12.11.2024 vorgesehen.