Erneuter Beschluss zur Windkraft in Erftstadt notwendig

09.06.2021

Die Stadtverwaltung berichtete im Stadtentwicklungsausschuss die politischen Vertreter über das Erfordernis für die in Erftstadt angedachten Windkraftkonzentrationszonen einen erneuten Feststellungsbeschluss zu fassen. Der ursprüngliche Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2017 wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verworfen. Von den Maßnahmen dürften wieder die Bürger/innen in Gymnich, Dirmerzheim, Mellerhöfe, Konradsheim, Herrig und Erp besonders betroffen sein. Ein wesentlicher Hinderungsgrund für neue Windkraftanlagen in Erftstadt, das Drehfunkfeuer des Flugplatzes Nörvenich, ist nach neueren Berechnungen inzwischen entfallen.