Energiepreisbremse – verbindliche Regelung für Flutopfer fehlt

16.12.2022

Auf Bitten der Freien Wähler und der CDU Erftstadt hatte sich der CDU Bundestabgeordneten Detlef Seif per Brief direkt an Wirtschaftsminister Robert Habeck gewandt.

Obwohl der Bundesregierung somit das Problem eines möglicherweise zu niedrigem oder gar nicht vorhandenem Verbrauchs (z.B. durch Wechsel der Heizungsart) bekannt war und es einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundestag gab, enthält das Gesetz zur Energiepreisbremse keine verbindliche und rechtssichere Regelung.

„Eine unverbindliche Erklärung der Ampelkoalition hilft keinem Bürger bei der Auseinandersetzung mit seinem Energieversorger. Das man Flutopfer hier bewusst im Regen stehen lässt und quasi schlechter stellt, als den Kreis der Nichtbetroffenen ist unbegreiflich und zeugt von Arroganz und Gleichgültigkeit gegenüber den Opfern dieser Katastrophe“ erklärt Stephan D. Bremer, Parteivorsitzender der CDU Erftstadt.

Nach dem Gesetz wird der Jahresverbrauch für Gas- und Strom für das Jahr 2022 prognostiziert, auf Grundlage des Verbrauchs des Jahres 2021.
„Auf die kundenfreundliche Interpretation des Gesetzes durch die Energieversorger zu setzen, damit flutbetroffene Verbraucher und Unternehmer die richtige Verbrauchsprognose erhalten, verkennt das Problem und schürt Rechtsunsicherheit, auf dem Rücken der vielen Flutopfer“ meint Thomas Schmalen, Fraktionsvorsitzender der CDU Erftstadt.

Der Bundestagsabgeordnete Detlef Seif rechnet vor, dass dies für einen Vier-Personen-Haushalt durchaus bei Gas und Strom einen Betrag von 1.500 Euro ausmachen könne. Er regt deshalb an, dass die Flutopfer von ihren Energieversorgern eine Anpassung der Verbrauchsprognose fordern sollten. Sofern dies nicht zum Erfolg führe, empfiehlt er, dass die Betroffenen eine Beschwerde an die Bundesregierung richten, damit gegebenenfalls die fehlende gesetzliche Regelung nachgeholt wird.

Raymond Pieper, Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Erftstadt, kritisiert, dass hier seitens der Ampelkoalition bei der Gesetzgebung erneut nur unzureichend gearbeitet wurde. Wesentliche Aspekte wurden nicht berücksichtigt, was nun zu Lasten der Bürger gehen wird. Gerade Bürger, die durch die Flutkatastrophe erheblich geschädigt wurden, werden jetzt durch die Ampelkoalition wiederrum im Regen stehen gelassen.