
In der Sitzung des Finanz- und Vergabeausschuss am 29.1.2025 berichtete die Stadtverwaltung über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Grundsteuerreform, die vom Bundesverfassungsgericht angeordnet wurde.
Wie Kämmerer Dirk Knips in der Sitzung ausführte, sollen die neuen Grundsteuerbescheide ab dem 7.2.2025 an die Hauseigentümer in Erftstadt verschickt werden. Die Stadtverwaltung rechnet dann mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen durch zu erwartende Rückfragen.
Die CDU Fraktion weist
zudem darauf hin, das bei evtl. Fehlern in der Berechnung der
Grundstückswerte das zuständige Finanzamt in Brühl einzuschalten ist.
Anlage: Mitteilungsvorlage mit Tabelle über die aktuellen Hebesätze der
Städte im Rhein-Erft-Kreis