Neue Schutzziele für den Brandschutz in Erftstadt verabschiedet

16.04.2021

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Sicherheit und Ordnung wurden einstimmig neue Schutzziele für den Brandschutz in Erftstadt festgelegt. Zuvor war festgestellt worden, dass die gültigen Schutzziele des Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2004 bei zeitkritischen Einsätzen bisher nicht eingehalten werden konnten. Die neuen Ziele richten sich jetzt nach einer zuvor durch einen Gutachter erstellten Risikoanalyse, den Daten aus den Einsätzen der letzten 10 Jahre sowie der Bevölkerungsdichte.

Für die Zukunft wurde auf Grundlage der Empfehlung des Verbandes der Feuerwehr (VdF) folgendes festgelegt:

Erste Hilfsfrist (Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte am Einsatzort):
– Bei einem Risiko von ≤1% für Brand und Technische Hilfeleistung sollen in 10 Minuten ein/e Gruppenführer/in und fünf Feuerwehrmänner/-frauen (SB) vor Ort sein
– Bei einem Risiko von 1-10% für Brand und Technische Hilfeleistung sollen in 10 Minuten ein/e Gruppenführer/in und acht Feuerwehrmänner/-frauen (SB) vor Ort sein
– Bei einem Risiko über 10% für Brand und Technische Hilfeleistung sollen in 8 Minuten ein/e Gruppenführer/in und acht Feuerwehrmänner/-frauen (SB) vor Ort sein
Bei allen Brandereignissen müssen davon immer jeweils vier Personen einsatzfähige Atemschutzgeräteträger sein.

Zweite Hilfsfrist (Eintreffen weiterer Feuerwehrkräfte am Einsatzort):
– Bei einem Risiko von ≤1% für Brand und Technische Hilfeleistung sollen in 15 Minuten zusätzlich ein Zugführer/in, ein weiterer Gruppenführer/in und fünf weitere Feuerwehrmänner/-frauen (SB) vor Ort sein
– Bei einem Risiko von 1-10% für Brand und Technische Hilfeleistung sollen in 15 Minuten zusätzlich ein Zugführer/in, ein weiterer Gruppenführer und acht weitere Feuerwehrmänner/-frauen (SB) vor Ort sein
– Bei einem Risiko über 10% für Brand und Technische Hilfeleistung sollen in 15 Minuten zusätzlich ein Zugführer/in, ein/e weiterer Gruppenführer/in und acht weitere Feuerwehrmänner/-frauen (SB) vor Ort sein
Bei allen Brandereignissen müssen auch hiervon immer jeweils vier Personen einsatzfähige Atemschutzgeräteträger sein.

Daraus ergibt sich folgende Gesamtstärke:
– Bei einem Risiko von ≤1%: 13 Personen nach 15 Minuten
– Bei einem Risiko von 1-10%: 19 Personen nach 15 Minuten
– Bei einem Risiko über 10%: 19 Personen nach 15 Minuten
Im Brandfall sind davon mindestens immer 8 Personen Atemschutzgeräteträger.

Der geplante Erreichungsgrad dieser Schutzziele wurde mit 80 % aller zeitkritischen Einsätze festgelegt. Am Ende der Sitzung mahnte der Vorsitzende des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Sicherheit Frank Jüssen (CDU) bei der Verwaltung und Wehrführung an, bei den nächsten Schritten, die einzelnen Löschgruppen noch früher und intensiver in die Entwicklung des Brandschutzbedarfsplans einzubinden. 

„Mit den neu definierten Schutzzielen werden wir den Empfehlungen des Verbandes der Feuerwehren gerecht und tragen dem technischen und taktischen Fortschritt Rechnung. So gehörten beispielsweise Drohnen oder Wärmebildkameras 2004 noch nicht zur Ausrüstung der Feuerwehr. Gleichzeitig sind die Ziele so formuliert, dass sie für die Feuerwehr Erftstadt auch erreichbar sind. Im nächsten Schritt werden wir von der Verwaltung einen Vorschlag bekommen, wie wir diese Ziele, mit welchen Standorten im Stadtgebiet, erreichen können. Ich bin zuversichtlich, dass es uns noch in diesem Jahr gelingt, den Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahre 2004 abzulösen.“ sagt Stephan Daniel Bremer Pressesprecher der CDU Fraktion.